Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen DrehbuchWerk, Eberhardstraße 6, 70173 Stuttgart (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über Leistungen der Drehbuchentwicklung, Textbearbeitung, Dramaturgieberatung und verwandter Dienstleistungen.

Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses schriftlich annimmt oder wenn eine beiderseitig unterzeichnete Auftragsbestätigung vorliegt. Mündliche Zusagen sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Dazu gehören insbesondere: Art des Textes (Exposé, Treatment, Drehbuch), vereinbarte Seitenanzahl, Anzahl von Überarbeitungsrunden sowie Lieferformat.

Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber im Voraus über Mehraufwand.

§ 4 Honorar und Zahlung

Das vereinbarte Honorar ist in Euro (€) zu zahlen. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wird:

  • 50 % des Honorars bei Auftragserteilung (Vorschuss),
  • 50 % bei Lieferung des vereinbarten Arbeitsergebnisses.

Bei größeren Projekten kann eine gestaffelte Zahlung nach Abschluss einzelner Schreibstufen vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 5 Lieferfristen

Vereinbarte Lieferfristen sind verbindlich. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und benennt einen realistischen Nachliefertermin. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers entsteht erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 10 Werktagen.

Lieferverzögerungen, die auf fehlenden oder verspäteten Informationen des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle erstellten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars die einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrechte in dem im Vertrag vereinbarten Umfang ein.

Ohne gesonderte Vereinbarung verbleiben die Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung beim Auftragnehmer. Eine Verwertung vor Zahlung ist nicht zulässig.

Das Recht auf Nennung als Urheber (§ 13 UrhG) behält der Auftragnehmer, sofern vertraglich nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 7 Geheimhaltung

Der Auftragnehmer behandelt alle projektbezogenen Unterlagen und Informationen des Auftraggebers vertraulich. Auf Wunsch wird vor Projektbeginn eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsentwürfe vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, solange das Projekt nicht abgeschlossen ist.

§ 8 Mängel und Gewährleistung

Der Auftraggeber prüft gelieferte Texte unverzüglich und rügt Mängel schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Werden Mängel nicht fristgerecht gerügt, gilt die Leistung als abgenommen.

Bei berechtigter Mängelrüge erbringt der Auftragnehmer eine Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder erscheint sie unverhältnismäßig, kann der Auftraggeber das Honorar mindern oder – bei wesentlichem Mangel – vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für einfache Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Drittschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 10 Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder die dauerhafte Weigerung einer Partei, vertraglich vereinbarte Mitwirkungspflichten zu erfüllen.

Im Fall der Kündigung stellt der Auftragnehmer geleistete Arbeit anteilig in Rechnung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: April 2026.